Stirbt jemand im Spital oder Heim, ist dieses zuständig für die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und der Todesanzeige.

Melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen telefonisch auf unserem Bestattungsamt unter 044 866 36 10. Wir werden telefonisch Ihre Wünsche und Anliegen aufnehmen und die Bestattung mit Ihnen organisieren.

Machen Sie sich vor dem Anruf zu folgenden Fragen Gedanken:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung?
  • Wird eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Welche Grabart wünschen Sie oder soll die Urne den Angehörigen übergeben werden?
  • Soll die Beisetzung öffentlich oder im engsten Familienkreis stattfinden?
  • Wünschen Sie nach der Beisetzung einen Gottesdienst? Wenn ja, wo (in der Reformierten Kirche, Katholischen Kapelle oder anderswo)?

 

Als weitere Hilfestellung soll Ihnen untenstehender Leitfaden dienen.

Zugehörige Objekte

Name
Ein Todesfall - was ist zu tun (PDF, 912 kB) Download 0 Ein Todesfall - was ist zu tun
Nummer Name Inkrafttreten
800.020 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2018